KiBiz NRW teilweise verfassungswidrig – VPK sieht sich in seinen Gleichstellungsforderungen bestätigt

KiBiz NRW teilweise verfassungswidrig –  VPK sieht sich in seinen Gleichstellungsforderungen bestätigt

Berlin. Der Ausschluss privat-wirtschaftlicher Träger von Kindertagesstätten von der im Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) vorgesehenen finanziellen Förderung verstößt nach vorläufiger Einschätzung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.

Zu diesem Schluss kam die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen am heutigen Tag in einem Verfahren, in welchem eine privat-wirtschaftliche Trägerin einer Kindertagesstätte von der Stadt Aachen f&uum