Eigenbedarfskündigung – unbestimmtes Interesse an einer möglichen späteren Nutzung reicht nicht
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. September 2015, AZ: VIII ZR 297/14: