1. Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 183 Exhibitionistische Handlungen, § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses ist zu löschen.

1. Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 183 Exhibitionistische Handlungen, § 183a Erregung
öffentlichen Ärgernisses ist zu löschen. 2. Im Grundgesetz “Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie
Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die
verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.” ist der Ausdruck “oder das Sittengesetz” zu
löschen.

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