Software: jetzt ohne Risiko nachlizensieren

Unternehmen, die zu wenig Software-Lizenzen haben, gehen ein hohes Risiko ein. Zudem machen sich auch die verantwortlichen Manager strafbar. Was aber soll ein Unternehmen tun, dass eine Unterlizensierung feststellt? Eine effiziente Methode bietet hier der Software-Gebrauchtmarkt – vor allem jetzt zum Jahresende, wo oft noch Geld im Software-Budget übrig ist.

Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof zu Gebrauchtsoftware

Am 30. September 2010 fand vor dem für das Urheberrecht zuständigen I. Zivilsenat des BGH die mündliche Verhandlung in einem Verfahren zu Gebrauchtsoftware statt (Az. I ZR 129/08). Der BGH hat einen Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 3. Februar 2011 anberaumt. In dem Verfahren geht es um die Frage, ob der Handel mit „gebrauchten“ Softwarelizenzen bzw. der Weiterverkauf von Softwarelizenzen an Dritte ohne Zustimmung des Softwareherstellers zulässig ist. Ein