Die nachträgliche Befristung der Unterhaltspflicht

In einem Urteil von 29. September 2010 befand der Bundesgerichtshof, dass aus der Einführung des § 1578b BGB keine ausreichende Begründung für ein Unterhaltsänderungsverfahren hervorgeht. Die Münchener Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner berichten über das bedeutende Urteil des BGH.