Mindestlohn – Bundesarbeitsgericht zur Berechnung
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Mai 2016 – 5 AZR 135/16 -.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Mai 2016 – 5 AZR 135/16 -.
Die große Koalition und Ihre Vorsitzenden Merkel und Gabriel sind nicht demokratisch legitimiert, denn ein gesetzlicher Trick selektiert den Zugang zum Bundestagsmandat.
Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilt die Prospektverantwortlichen und den Treuhänder der MLR Beteiligungsgesellschaft und der MLR 2 Beteiligungsgesellschaft.
Frankfurt, 31.3.2016. Wie heute bekannt wurde, hat das Landgericht Köln am 22. März 2016 die einstweilige Verfügung gegen Mytaxi vom 17. Dezember 2015 bestätigt. Das Gericht schließt sich der Auffassung des OLG an: Die Rabattaktion diene der Marktverdrängung von Mitbewerbern und sei wettbewerbswidrig. Praktische Auswirkungen hat die Entscheidung nicht: Aufgrund eines bundesweit gültigen Urteils, das die Genossenschaft der Taxizentralen Taxi Deutschland eG am 1
Klarstellung zum wohlwollenden Arbeitszeugnis: Arbeitnehmer müssen sich grundsätzlich mit der Note „befriedigend“ im Zeugnis zufriedengeben, wenn sie eine durchschnittliche Arbeitsleistung erbracht haben. Wenn sie ein Arbeitszeugnis begehren, das der Schulnote „gut“ bzw. „sehr gut“ entspricht, müssen sie den Nachweis dafür liefern. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seiner Entscheidung vom 18.11.2014 (Az. 9 AZR 584/13) klargestellt und damit die Rechte von Arbeitgeber
Facebook-Fanseiten dürfen weiter betrieben werden, wie das Oberverwaltungsgericht Schleswig mit Urteil vom 04.09.2014 entschieden hat.
Der EuGH hatte am 13. Mai 2014 geurteilt, dass man ein Recht darauf hat, sich aus den Suchergebnissen von Suchmaschinen streichen zu lassen. Jetzt haben die Konzerne reagiert. Doch ist die Umsetzung auch (datenschutz)rechtlich in Ordnung?
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 02. April 2014 – VIII ZR 231/13 -, juris.
Wer eine Kündigung erhält, hat drei Wochen Zeit beim zuständigen Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage einzureichen. Wer diese Frist ungenutzt verstreichen lässt, hat in der Regel seine Chance auf eine Abfindung (ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr oder auch deutlich mehr) vertan. Doch wie läuft so ein Kündigungsschutzverfahren nach Eingang der Kündigungsschutzklage weiter? Damit b
Artikelreihe von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.