Die Durchsetzung des Urlaubs

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin

Nach Ablauf der Wartezeit nach § 4 BUrlG hat ein Arbeitnehmer einen gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch pro Jahr von 24 Werktagen, bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bei der Gewährung des Urlaubes sind zeitlich die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Was aber, wenn sich der Arbeitgeber weigert, Urlaub zu gewähren?

Ein Recht auf Selbstbeurlaubung

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