Probezeit im Arbeitsverhältnis – Was man als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber dazu wissen sollte. Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen

Probezeit im Arbeitsverhältnis – Was man als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber dazu wissen sollte. Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen

Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird in der Regel eine Probezeit vereinbart. Während dieser Zeit – maximal für sechs Monate – kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Absatz 3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Nach der Probezeit gelten in der Regel längere Kündigungsfristen. Obwohl die Probezeit nur die Kündigungsfrist betrifft, werden unter diesem Stichwort viele Probleme behandelt. Der nachfolgende Beitrag widmet si