Wenn am Jahresende noch Urlaub übrig ist

ARAG Experte Tobias Klingelhöferüber Resturlaub undÜberstunden
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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin zum aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. August 2011 – 9 AZR 425/10 -.
Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird in der Regel eine Probezeit vereinbart. Während dieser Zeit – maximal für sechs Monate – kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Absatz 3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Nach der Probezeit gelten in der Regel längere Kündigungsfristen. Obwohl die Probezeit nur die Kündigungsfrist betrifft, werden unter diesem Stichwort viele Probleme behandelt. Der nachfolgende Beitrag widmet si