Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, im Interview mit Volker Dineiger, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Nicht selten muss sich die Rechtsprechung auch mit Rechten des unmittelbar Betroffenen über dessen Tod hinaus beschäftigen. In einem jüngst entschiedenen Fall musste sich der Gerichtshof der Europäischen Union mit der Frage beschäftigen, ob der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ohne Begründung eines Abgeltungsanspruchs für nicht genommenen Urlaub untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. In der zu seinem Urteil vom 12.
WKK Rechtsanwälte München informierenüber geänderte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der ein Urlaubsabgeltungsanspruch bei Tod des Arbeitnehmers vererblich ist.