EuGH: Urlaubsabgeltung auch nach dem Tod des Arbeitnehmers

Nicht selten muss sich die Rechtsprechung auch mit Rechten des unmittelbar Betroffenen über dessen Tod hinaus beschäftigen. In einem jüngst entschiedenen Fall musste sich der Gerichtshof der Europäischen Union mit der Frage beschäftigen, ob der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ohne Begründung eines Abgeltungsanspruchs für nicht genommenen Urlaub untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. In der zu seinem Urteil vom 12.