VDM: Das Urheberrecht ist enorm wertvoll für Musikschaffende

Deshalb erklärt der Verband alle Zusammenhänge und hilft seinen Mitgliedern.
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Aus aktuellem Anlass: Medienrechtstagung am 13. September 2016
Nach einer Entscheidung vom Amtsgericht Kassel ist das öffentliche Zugänglichmachen einer Fotografie von Produktverpackungen, die ihrerseits Lichtbilder eines anderen Fotografen zeigen, rechtswidrig, sofern keine Zustimmung des betroffenen Fotografen vorliegt. Entgegen den Grundsätzen der BGH-Entscheidung „Parfümflakon“ ist dies insbesondere zutreffend, sofern das Produkt auch ohne seine Verpackung abgebildet werden kann.
§ 3 des Jugendschutzgesetzes verpflichtet Veranstalter und Gewerbetreiben-de, die Regelungen zum Jugendschutz in der Öffentlichkeit sowie im Bereich der Medien durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.
Auch § 10 "Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren" zählt zu den aushangpflichtigen Vorschriften. Hier wurden zum 1. April 2016 Änderungen vorgenommen. Um insbesondere vor E-Zigaretten und E-Shishas zu schützen, gilt
Urheberrechtsverletzung auf Schul-Homepage: Land muss zahlen
Der Einsatz von Kuratierungsdiensten, wie etwa storify, wird derzeit immer beliebter. Jedoch bergen sich in dem Einsatz auch rechtliche Risiken, welchen sich der Nutzer bewusst sein sollte. Kuratierungsdienste stellen vereinfacht ausgedrückt dem Webseitenbetreiber Werkzeuge zur Verfügung, um (Fremd-)inhalte einfach und ohne große Problem aufzufinden und zu ordnen.
Am 29.07.2015 brachte Microsoft Windows 10 auf den Markt und verteilte dieses als kostenloses Update an alle Nutzer von Windows 7 und 8. Während in der IT-Fachpresse das neue Betriebssystem überwiegend positiv bewertet wird, warnt z.B. die Verbraucherzentrale Rheinland Pfalz bereits vor der möglichen Überwachung des Nutzers, die mit Windows 10 möglich ist.
Beratung im Urheberrecht, Presserecht und Arbeitsrecht durch die neue KANZLEI REININGER in München.
Am 26. Januar 2015 wurde im Bundesgesetzblatt das 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches verkündet und damit der § 201a StGB neu gefasst. Der seit August 2004 bestehende Paragraph wurde im Tatbestand erweitert und bezüglich der Strafandrohung verschärft. Welche Konsequenzen dies für Fotografen hat, soll nachfolgend dargestellt werden.
Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen urheberechtlich geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik allein stellt unter bestimmten Voraussetzungen keine öffentliche Wiedergabe im Sinne der Richtlinie 2001/29/EG und somit keine Urheberrechtsverletzung dar. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxembourg auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (BGH) hin. Voraussetzung i