Rechtliche Bewertung von Arbeit 4.0 durch die Kanzlei KTR

Rechtliche Bewertung von Arbeit 4.0 durch die Kanzlei KTR

Der Begriff Arbeit 4.0 ist derzeit in aller Munde. Nachdem Arbeitsministerin Nahles im November ihre Ergebnisse und Vorschläge in ihrem Weißbuch der Öffentlichkeit präsentiert hat, rätseln einige darüber, was mit Arbeit 4.0 überhaupt gemeint ist, während sich die anderen in ihren bisherigen Strukturen entweder gefährdet oder bestätigt fühlen. Von den Möglichkeiten des „Desk-Sharing“, „Bring your […]

Rechtliche Bewertung von Arbeit 4.0 durch die Kanzlei KTR

Rechtliche Bewertung von Arbeit 4.0 durch die Kanzlei KTR

Der Begriff Arbeit 4.0 ist derzeit in aller Munde. Nachdem Arbeitsministerin Nahles im November ihre Ergebnisse und Vorschläge in ihrem Weißbuch der Öffentlichkeit präsentiert hat, rätseln einige darüber, was mit Arbeit 4.0 überhaupt gemeint ist, während sich die anderen in ihren bisherigen Strukturen entweder gefährdet oder bestätigt fühlen. Von den Möglichkeiten des „Desk-Sharing“, „Bring your […]

Rechtliche Bewertung von Arbeit 4.0 durch die Kanzlei KTR

Rechtliche Bewertung von Arbeit 4.0 durch die Kanzlei KTR

Der Begriff Arbeit 4.0 ist derzeit in aller Munde. Nachdem Arbeitsministerin Nahles im November ihre Ergebnisse und Vorschläge in ihrem Weißbuch der Öffentlichkeit präsentiert hat, rätseln einige darüber, was mit Arbeit 4.0 überhaupt gemeint ist, während sich die anderen in ihren bisherigen Strukturen entweder gefährdet oder bestätigt fühlen. Von den Möglichkeiten des „Desk-Sharing“, „Bring your […]

Rechtliche Bewertung von Arbeit 4.0 durch die Kanzlei KTR

Rechtliche Bewertung von Arbeit 4.0 durch die Kanzlei KTR

Der Begriff Arbeit 4.0 ist derzeit in aller Munde. Nachdem Arbeitsministerin Nahles im November ihre Ergebnisse und Vorschläge in ihrem Weißbuch der Öffentlichkeit präsentiert hat, rätseln einige darüber, was mit Arbeit 4.0 überhaupt gemeint ist, während sich die anderen in ihren bisherigen Strukturen entweder gefährdet oder bestätigt fühlen. Von den Möglichkeiten des „Desk-Sharing“, „Bring your […]

Hans-Joachim Bartels und Kay Ulrich Koeppen seit Januar 2013 Partner der Kanzlei Spieker & Jaeger

Hans-Joachim Bartels und Kay Ulrich Koeppen seit Januar 2013 Partner der Kanzlei Spieker & Jaeger

Dortmund, Februar 2013. Seit dem 01. Januar 2013 sind Hans-Joachim Bartels und Kay Ulrich Koeppen, LL.M., neue Partner der renommierten Dortmunder Anwaltskanzlei Spieker & Jaeger. "Wir freuen uns, mit Herrn Bartels und Herrn Koeppen zwei ausgezeichnete Spezialisten als Partner gewonnen zu haben. Damit können wir unseren Mandanten eine noch umfassendere Betreuung anbieten", sagt Dr. Carsten Jaeger, Rechtsanwalt und Notar bei Spieker & Jaeger.

Die Erfahrung, unternehmerisch

EANS-News: PI Power International Limited / Entscheidung des Schiedsgerichts betreffend die Kárpát Energo Put Option

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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Unternehmensrecht

St Helier, Jersey, Channel Islands (euro adhoc) – Jersey/Wien,
17.Dezember 2012 – Das Board of Directors der PI Power International
Limited ("PI") freut sich bekannt geben zu könne

Der KREUZER Tipp – Unternehmen und Kartell.

Der KREUZER Tipp – Unternehmen und Kartell.

Kartellrecht betrifft auch mittelständische Unternehmen und sieht bei Verstößen empfindliche Strafen vor. Wichtiges erfahren Sie wieder hier. Unabhängig von der Unternehmensgröße gilt das Verbot schwerwiegender Wettbewerbseingriffe. Diese sind gegenüber Konkurrenten, aber auch Kunden möglich.

EANS-Adhoc: AGENNIX AG /dievini Hopp BioTech Holding sowie weiteren mit ihr
verbundenen Personen und Gesellschaften wird Befreiung von der Verpflichtung zur
Abgabe eines Pflichtangebots für Agennix AG gewährt

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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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Unternehmensrecht

04.11.2010

Planegg/München, 4. November 2010 – Die Agennix AG (Frankfurter
Wertpapierbörse: Prime Standard, AGX/ISIN DE000A1A6XX4) wu

EANS-Adhoc: webfreetv.com Multimedia Dienstleistungs AG / Bescheid der Wiener
Börse AG/Widerruf Aktienzulassung/Berufungsvorbereitung

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Unternehmensrecht

21.09.2010

Mit Bescheid der Wiener Börse AG (WBAG) vom 16.9.2010, der
webfreeTV.com Multime-dia Dienstleistungs Aktiengesellschaft
(webfreeTV.com), zugestellt am 20