Haftung von Wikipedia für rechtsverletzende biografische Artikel

Am 02. Oktober 2013 urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart (Az: 4 U 78/13 ), dass Wikipedia wegen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Artikeln als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Die Online-Enzyklopädie muss rechtswidrige Artikel löschen, wenn sie darauf aufmerksam gemacht worden ist.