Düsseldorfer Tabelle: Ab 2013 höherer Selbstbehalt
ARAG Gute Nachrichten für VerbraucherDüsseldorf, 10.12.2012
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In einem Urteil von 29. September 2010 befand der Bundesgerichtshof, dass aus der Einführung des § 1578b BGB keine ausreichende Begründung für ein Unterhaltsänderungsverfahren hervorgeht. Die Münchener Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner berichten über das bedeutende Urteil des BGH.
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