Die Verrechnung von Wohnwert und Unterhalt

Die Höhe des Ehegattenunterhalts innerhalb der Trennungszeit und nach erfolgter Scheidung wird durch die mietfreie Nutzung von Wohnungen oder Häusern beeinflusst. Die Grundlagen der Verrechnung dieses, Wohnwert genannten, Vorteils mit der Unterhaltsleistung schildern die Münchner Familienrechtsexperten der Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner.

Die nachträgliche Befristung der Unterhaltspflicht

In einem Urteil von 29. September 2010 befand der Bundesgerichtshof, dass aus der Einführung des § 1578b BGB keine ausreichende Begründung für ein Unterhaltsänderungsverfahren hervorgeht. Die Münchener Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner berichten über das bedeutende Urteil des BGH.

Der familienrechtliche Verwandtenunterhalt

Der deutsche Gesetzgeber bestimmt, dass Verwandte einander Unterhalt zu leisten haben. Die rechtliche Grundlage und praktische Aspekte des Verwandtenunterhalts erläutern die Rechtsexperten der Kanzlei Dobiasch & Richter.

Voraussetzungen der Erwerbsobliegenheit aus subjektiver und objektiver Sicht

Kommt es zur Ehescheidung, stellt eine der Parteien häufig einen Antrag auf nachehelichen Unterhalt gemäß § 1573 I BGB. Er wird aufgrund der Bestimmungen der §§ 1574 I, II BGB nur dann gewährt, wenn der Antragsteller seiner Erwerbsobliegenheit nachkommt. Die Münchener Anwaltskanzlei Dittenheber & Werner informiert über die subjektiven und objektiven Anforderungen, aufgrund derer beurteilt wird, ob der antragstellende Ehegatte die nacheheliche Erw