Berlin / Hannover (news4germany) – Die Zeit drängt: Vom 21. Dezember 2012 an dürfen die Versicherungsunternehmen keine Tarife mehr anbieten, deren Prämien vom Geschlecht des Versicherungsnehmers abhängig sind. So urteilte der Europäische Gerichtshof am 1. März 2011 und bezog sich dabei auf die "Gender"-Richtlinie von 2001, die die Gleichstellung von Mann und Frau zum Ziel hat. Zwar enthielt diese Richtlinie auch Ausnahmen für die Versicherungswirtscha
Berlin / Hannover (news4germany) – Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen Geschlechtsunterschiede keine Rolle mehr für die Tarifausgestaltung spielen – jedenfalls dürfen Versicherungsprämien nicht mehr nach Mann und Frau differenziert werden. Das besagt die Neuregelung der so genannten Unisex-Tarife. Hintergrund ist die Gender-Richtlinie von 2001, mit der eine Gleichstellung von Männern und Frauen erreicht werden soll. Diese lässt zwar Ausnahmen zugunsten der Versicherungs
Hannover / Berlin (news4germany) – Eine repräsentative Meinungsumfrage aus 2012, die das Meinungsforschungs-Institut forsa im Auftrag des Finanzdienstleisters AWD durchgeführt hat zeigt, dass nur rund die Hälfte aller Befragten (48 %) schon einmal von dem Beschluss zu Unisex-Tarifen, also Versicherungstarifen, die für Männer und Frauen keine geschlechtsspezifischen Unterschiede aufweisen, gehört haben. Etwas mehr (52 %) haben davon bisher noch nichts gehört, so
Vaduz, 07.11.2012: Flexibilität steht für viele Kunden bei der Tarifwahl ganz oben auf der Wunschliste. Deshalb setzt die CSS Versicherung AG in der neuen Unisextarifwelt weiterhin auf individuelle Bausteintarife. Vereinfacht wurde das Portfolio durch die Reduzierung auf zwei modulare Tarife: CSS.privat ambulant und CSS.privat stationär sind ab November auf dem Markt. Wie bisher kalkuliert die CSS nach Art der Schadenversicherung und bietet in beiden Tarifen einen einheitlichen Sc
Wuppertal / Köln / Luxemburg (news4germany) – Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das die Einführung von Unisex-Tarifen notwendig macht, erzeugt sowohl in der Versicherungswirtschaft als auch bei den Verbrauchern Handlungsbedarf. Das im Sinne der Gleichberechtigung zwar gut gemeinte EUGH-Urteil könnte nach Ansicht vieler Experten eine weitreichende Verunsicherung bei Verbrauchern zur Folge haben, wenn nicht bald eine flächendeckende Aufklärung bezüglich d
Köln / Luxemburg / Wuppertal – Die Verwirrung, die der Europäische Gerichtshof durch sein Urteil über Unisex-Tarife in der Versicherungswirtschaft, aber auch unter Verbrauchern angerichtet hat, könnte größer nicht sein. Was als wohlmeinende Rechtsprechung der EU-Richter begonnen hat, könnte nach Meinung von Experten eine tiefgreifende Verunsicherung bei Verbrauchern nach sich ziehen, wenn hier nicht rasch flächendeckend Aufklärung über die neuen
Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2011 müssen alle Versicherer ab dem 21. Dezember 2012 Unisex-Tarife einführen. Das bedeutet zukünftig gleiche Beiträge für Frauen und Männer.