Das ändert sich 2013
ARAG Verbraucher-InformationDüsseldorf, 17.12.2012
von Presse am Nordrhein-Westfalen, Politik
ARAG Verbraucher-InformationDüsseldorf, 17.12.2012
von Presse am Bilder, Finanzen
Berlin / Hannover (news4germany) – Eine vom Meinungsforschungs-Institut forsa im Auftrag des Finanzdienstleisters AWD durchgeführte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass mehr als die Hälfte der Befragten (52%) bisher noch keine Kenntnis von den neuen Unisex-Tarifen hat, bei denen es keine geschlechtsspezifische Tarifgestaltung mehr gibt. Die Verunsicherung der Verbraucher nach dem Unisex-Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist groß.
Für die Umstellung auf Unisex-Tarife w
Unisex verwirrt die Verbraucher
Berlin / Hannover (news4germany) – Der 21. Dezember 2012 ist ein wesentliches Datum für die europäische Versicherungswirtschaft. Nach diesem Stichtag dürfen die Tarife der Privatversicherer keine geschlechterspezifischen Differenzen mehr anbieten. Die Einführung der so genannten Unisex-Tarife basiert auf der Gender-Richtlinie von 2001. Nur noch bis zu diesem Stichtag sind nach der Richtlinie Ausnahmen gestattet. Daher sei es laut Götz Wenker, Vorsitzender der deutschen G
Unisex wirkt für Männer und Frauen unterschiedlich
Hannover (news4germany) – Zum Jahresende gelten die neuen Unisex-Tarife innerhalb der privaten Versicherungswirtschaft. Bei diesen Tarifen existieren keine geschlechterspezifischen Differenzen. Nach einer durch AWD in Hannover veranlassten forsa-Untersuchung des Jahres 2012 waren nur 48 Prozent der Befragten über das Thema Unisex informiert. Entsprechend verunsichert sind viele Verbraucher.
Bis zum 21.12.2012 müssen alle Versicherungsunternehmen ihre Produkte an die Unisex-Tarife anpa
Aufklärungsbedarf nach Unisex-Urteil
Hannover (news4germany) – Die Versicherungsgesellschaften dürfen ab dem 21.12.2012 keine geschlechtsspezifischen Tarife für Männer und Frauen mehr anbieten. Dies hat eine Umstellung auf die sogenannten Unisex-Tarife zur Folge. Ursache für die bevorstehende Neuregelung ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 01.03.2011. Die EU-Richter berufen sich dabei auf die Gender-Richtlinie von 2001, die eine Gleichstellung der Geschlechter anstrebt. Für die Umstellung
Hannover / Berlin (news4germany) – Es war ein Urteil im Sinne der Gleichberechtigung. Der Europäische Gerichtshof entschied im März 2011, dass vom 21. Dezember 2012 an keine neuen Versicherungstarife mehr angeboten werden dürfen, die Männer und Frauen unterschiedlich behandeln (Rechtssache: C-236/09). Spätestens bis zu diesem Datum müssen die Versicherungskonzerne auf sogenannte Unisex-Tarife umstellen. Was gut gemeint war, hat jedoch zu einer großen Verunsic
Unisex-Tarife für viele Verbraucher noch undurchschaubar