Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmerüber die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu informieren.

Die Grundlage dafür steht im Sozialgesetzbuch, im § 15 Abs. 5 SGB VII, und in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift A1.
Was viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht wissen: Auch Arbeitnehmer sind zur Kooperation für die sichere Gestaltung der Arbeit verpflichtet. Dieser Pflicht können sie jedoch nur nachkommen, wenn sie über das korrekte Verhalten aufgeklärt werden.
Eine wichtige Informationsquelle dafür sind die Unfallverhütungsvorschriften. Desha