Bund der Steuerzahler: Steuerfalle bei Dienstwagen für im Ausland wohnende Mitarbeiter
Jeder kennt es: Die Überlassung von Dienstwagen an Mitarbeiter auch zur privaten Nutzung. Jeder weis es: Die Finanzverwaltung verdient mit – entweder durch die Besteuerung des in der Privatnutzung liegenden geldwerten Vorteils nach der sog. 1% – Regelung oder gemäß genauer Erfassung im Fahrtenbuch.