Betriebsprüfungen sind ein fester Bestandteil des steuerlichen Überwachungssystems und dienen dazu, die korrekte Erfüllung steuerlicher Pflichten zu überprüfen. Diese Prüfungen können sowohl vor Ort im Unternehmen als auch extern durchgeführt werden. Der zuständige Prüfer hat dabei das Recht, alle relevanten Unterlagen einzusehen und Fragen zu stellen, um die steuerliche Lage des Unternehmens umfassend zu beurteilen.
Eine gründliche Vorberei
Lieferungen an Unternehmen innerhalb der EU sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
-Die Ware muss in einen anderen EU-Mitgliedstaat transportiert werden.
-Der Empfänger muss ein Unternehmer sein.
-Der Kunde kauft die Ware für geschäftliche Zwecke.
-Die Besteuerung der Lieferung erfolgt in einem anderen EU-Staat.
Für eine korrekte Rechnungsstellung sind folgende Punkte zu beachten:
-Hinweis auf die Steuerbefre
Kreuzlingen, September 2024 – Ab dem 1. Januar 2025 startet die Verpflichtung zur E-Rechnung für Unternehmen in Deutschland. Die Einführung erfolgt schrittweise: zunächst steht die Empfangsbereitschaft auf der Tagesordnung, danach der verpflichtende Versand von Rechnungen im elektronischen Format. Für Unternehmen ergeben sich hierdurch große Chancen, die Prozesse im Rechnungs- und Bestellwesen zu optimieren und so den digitalen Wandel aktiv voranzutreiben.
Mit der steigenden Popularität von Influencern in den sozialen Medien rücken auch die steuerlichen Verpflichtungen dieser Berufsgruppe verstärkt in den Fokus. Die FRTG Steuerberatungsgesellschaft erläutert, welche Einkunfts- und Steuerarten für Influencer relevant sind und worauf bei der steuerlichen Gestaltung geachtet werden sollte.
**Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit**
Influencer erzielen in der Regel Einkünfte aus Gewerbebetrieb ge
Mit dem Wachstumschancengesetz ändert sich die Definition von E-Rechnungen. Ab dem 1.1.2025 gelten nur noch die Rechnungen als elektronisch, die strukturierten in einem elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Sie müssen dabei der EU-Norm EN 16931 entsprechen und maschinell lesbar sein. Eine einfache PDF-Datei reicht dafür in der Regel nicht mehr.
Unternehmer müssen dann in der Lage sein, elektronische Rechnungen (kurz: E-Rechnungen) zu erzeu