Hinterbliebene müssen im Trauerfall nichts überstürzen

Hinterbliebene müssen im Trauerfall nichts überstürzen

Nach einem Todesfall lassen gesetzliche Fristen Hinterbliebenen genug Zeit für den Abschied von Verstorbenen. Diese müssen in den meisten Bundesländern erst nach 36 Stunden in einen Kühlraum gebracht worden sein. Die erlaubte Frist bis zur Bestattung hingegen wird sehr unterschiedlich geregelt.

Online-Journal „Jenseite“: Themen im „Monat des Gedenkens“

Online-Journal „Jenseite“: Themen im „Monat des Gedenkens“

Zu keinem anderen Zeitpunkt im Jahr stehen Tod und Vergänglichkeit so stark im Mittelpunkt wie im Monat November. Gedenktage, wie Allerheiligen, Allerseelen und der Volkstrauertag geben den Menschen die Möglichkeit, Verstorbenen einen speziellen Moment zu widmen. Das Online-Journal "Jenseite" ( www.jenseite.de (http://www.jenseite.de) ) informiert im "Monat des Gedenkens" über diese Trauertage und befasst sich mit Formen des Gedenkens an Fremde und im Internet.