Wettbewerbsverstoß bei fehlendem Hinweis auf den Einsatz von Trackingtools in der Datenschutzerklärung

Viele Webseitenbetreiber analysieren ihre Webseiten mit Hilfe von Trackingtools wie Google Analytics oder Piwik. Da die meisten Webseiten jedoch von Dienstleistern erstellt werden, denen juristische Kenntnisse fehlen und die auch nicht juristisch beraten werden, fehlen in vielen Datenschutzerklärungen Hinweise auf den Einsatz entsprechender Trackingtools.