Merkel will das die Juden bleiben – warum eigentlich?

Dem hochbezahlten Beamten und Herrn Regierungssprecher Steffen Seibert sei an dieser Stelle darauf hingewiesen: jede Religionsausübung ist durch das bundesdeutsche Grundgesetz (GG) ebenso wie die freie Meinung geschützt, da bedarf es nicht der medienwirksamen Erwähnung des bedauerlichen Holocaust, so grausam dieser auch gewesen sein mag.