Kreativität trifft Krise: Wer in den vergangenen Monaten zwischen Ausgangsbeschränkungen und Homeoffice die ein oder andere glorreiche Idee zu Papier gebracht hat, sollte sich sein geistiges Eigentum mit einer Titelschutz-Anzeige im "Titelschutz-Journal" schützen lassen.
Auch die Titel von Zeitungsartikeln oder Kolumnen können markenrechtlich geschützt sein.
Der BGH hat hierzu in seinem Urteil vom 20. März 2012, Az: I ZR 102/10, festgestellt, dass der Titel einer regelmäßig erscheinenden Kolumne, die zu einem bestimmten Thema in einer Zeitung oder Zeitschrift veröffentlicht wird, jedoch nur wenige Textabsätze beinhaltet, gemäß den Vorschriften nach § 5 Abs. 3 Markengesetz schutzfähig ist.