eismann zieht gegen TTS (Tiefkühl-Top-Service) vor den Bundesgerichtshof

eismann zieht gegen TTS (Tiefkühl-Top-Service) vor den Bundesgerichtshof

Mettmann, 25. Mai 2012 – Die Klage des Tiefkühl-Spezialisten eismann aus Mettmann bei Düsseldorf wegen unerlaubter, systematischer Abwerbung von Handelsvertretern gegen den Tiefkühl-Top-Service (TTS) aus Hilter muss nun vor dem Bundesgericht entschieden werden.

Nachdem das Oberlandesgericht Oldenburg die Klage auf 20 Millionen Euro Schadenersatz und ein Verbot zur Abwerbung von Handelsvertretern abgewiesen hat, will eismann nun vor dem Bundesgerichtshof Beschwerde einlegen.

TT