Auch mit einer Kopie kann ein Erbrecht bewiesen werden.

Auch mit einer Kopie kann ein Erbrecht bewiesen werden.

Grundsätzlich ist ein bestehendes Erbrecht durch Vorlage eines Testamentes im Original nachzuweisen. Wie aber ist zu entscheiden, wenn das Original unauffindbar ist, aber eine Fotokopie noch vorgelegt werden kannAndreas Keßler, Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht aus Bad Vilbel bei Frankfurt am Main, weißt hier auf ein aktuelles Urteil hin (OLG Naumburg vom 29.3.2012, Az. 2 Wx 60/11)