Ablehung eines Antrages auf Teilzeit
Die Ablehnung eines Antrages auf Teilzeit und entsprechende Bedingungen. Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. April 2012, Az.: 28 Ca 17989/11. Ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin
Ausgangslage:
Durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz ermöglicht der Gesetzgeber Arbeitnehmern die Verringerung ihrer Arbeitszeit, die mittels eines entsprechenden Antrages erreicht werden kann. Eine solche Situation lag im oben