Wer wird freigestellt? – die (Teil-) Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

Wer wird freigestellt? – die (Teil-) Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

1. Nach § 38 Abs 1 S 3 BetrVG können Freistellungen von Betriebsratsmitgliedern auch in Form von Teilfreistellungen erfolgen. …Vor der Wahl von teilweise freizustellenden Betriebsratsmitgliedern bedarf es keines Beschlusses des Betriebsrats über die Zulässigkeit von Teilfreistellungen.

2. Auf den Vorschlagslisten für die Freistellungswahl sind entsprechend § 6 Abs 3 S 1 WO die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber in erkennbarer Reihenfolge unter fortlaufender Nu