Studienbewerber aufgepasst: BVerfG könnte Wartezeiten auf Medizinstudienplatz kippen
– Länger als sechs Jahre zu warten, ist zu viel.- VG Gelsenkirchen lässt Vergabeverfahren von Bundesverfassungsgerichtüberprüfen.
– Länger als sechs Jahre zu warten, ist zu viel.- VG Gelsenkirchen lässt Vergabeverfahren von Bundesverfassungsgerichtüberprüfen.