Eignung des Zeitreihenvergleichs als Schätzungsmethode noch ungeklärt

Zum Beschuss des Bundesfinanzhof (BFH) vom 14.05.2013 (Aktenzeichen: X B 183/12)
Die Rechtsfrage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzung oder Einschränkungen der sogenannte „Zeitreihenvergleich“ eine geeignete Methode zur Schätzung der Besteuerungsgrundlage darstellt, bedarf der höchstrichterlichen Klärung. Dies hat der BFH am 14.05.2013 beschlossen.
In der Rechtsprechung ist der Zeitreihenvergleich bisher nur als Schätzungsmethode in Fällen angewandt