Vorläufiger Rechtsschutz im steuerlichen Arrestverfahren, BFH Beschl. v. 06.02.2013 – XI B 125/12

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Antrag auf Aufhebung der Vollziehung eines angeordneten dinglichen Arrests gem. § 324 AO auch ohne Sicherheitsleistung zulässig sei, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit ein günstiger Prozessausgang für den Steuerpflichtigen zu erwarten ist. Zudem stellt der Vorwurf einer Steuerhinterziehung keinen hinreichenden Arrestgrund dar.

Bei Verdacht der Finanzverwaltung auf Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzungen ist abzus