Neues Gesetz zu Provisionszahlungen in der PKV
Hamburg, 08.11.2011 – Ab 1. April 2012 sollen Verbraucher laut Bundesfinanzministerium besser vor profitorientierter Beratung durch Versicherungsmakler geschützt sein. Das "Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts" beinhaltet die Erhöhung der sogenannten Stornofrist von zwei auf fünf Jahre. In dieser Zeit erhält ein Versicherungsmakler keine Provision, wenn er Versicherte in andere Versicherungsgesellschaften vermittelt. M