Aachen/Brüssel 27. Oktober 2016 Die European DIGITAL SME Alliance antwortete heute auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte der Europäischen Kommission an Google für wettbewerbswidrige Praktiken im Zusammenhang mit Android. Zuvor hatte die Kommission DIGITAL SME als Vertreter der kleinen und mittleren IT-Unternehmen einschließlich der App-Entwickler als interessierten Dritten im Verfahren gegen Google anerkannt.
Dr. Oliver Grün, Präsident der European DIGITAL SME A
What are Shop-Domains and why you need such a domain name?
If you are active on the internet then chances are there that you have already heard about Shop-Domains that are specialized domain names under pre-registration phase right now. In this post, I will be telling you bout .Shop domains in more detail, how these domain names work and also if there are any benefits of using these domains or not?
What are Shop-Domains?
Normally, when you access any website, you have to put an extension in fro
Die Sunrise-Period der Shop-Domains startet am 30.Juni 2016. In der Sunrise-Period können nur Markeninhaber den mit der Marke identischen Namen unter .shop (http://www.domainregistry.de/shop-domains.html) registrieren.
Für viele Domainendungen gab es nur einen Bewerber bei ICANN. ICANN hat dann die Bewerbung geprüft und wenn die Bewerbung in Ordnung war, dem Bewerber die Verwaltung der neuen Domainendung anvertraut.
Bei den Shop-Domains liegt der Fall ganz anders: Neun Bewerber
ICANN hat bisher 955 neue Domainendungen delegiert. Weitere Neue Top Level Domains folgen 2016."Es ist fast für jede Branche die passende Domain dabei", versichert Hans-Peter Oswald von domainregistry.de
Was hat nun den Kunde davon, wenn er neben seiner De-Domain (http://www.domainregistry.de/de-domains.html) oder Com-Domain eine neue Domain mit Sachbezug registriert?
Es sind unter anderem zwei Vorteile:
1. Der Name ist unter den neuen Domains oft kürzer und besser
Das Fachgeschäft für Kitchenware ?fressbox? im Grazer Center West geht neue Wege:
Als eines von weltweit rund 3.000 Geschäften bietet die ?fressbox? Bitcoins als Zahlungsmittel an.
Das LG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 06.06.2013 (noch nicht rechtskräftig) insgesamt 12 Klauseln aus dem App-Store des Samsung-Konzerns als unwirksam eingestuft. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale und Verbraucherverbände. Bei den bemängelten Klauseln ging es unter anderem um Haftungsbeschränkungen, Schaltung von Werbung oder auch die jederzeitige einseitige Einstellung von Serviceleistungen.
Die Rückkehr des Kunden zum Shopping in eine Filiale zu fördern, ist eine strategische Herausforderung für alle Handelsunternehmen mit Filialen. Das Web dient dabei als Zugang, um den Verbraucher wieder in die Filiale zu führen.