Die Folgen des EuGH-Urteils vom 03.07.2012; Anwendbarkeit für Spiele?
Aachen, 05.Dezember 2012.- Die Richter des EuGH haben mit Urteil vom 03.07.2012, AZ: C-128/11, entschieden, dass gebrauchte Softwarelizenzen grundsätzlich weiterveräußert werden dürfen und hierbei eine Verletzung der Urheberrechte nicht vorliegt. Das Urteil hat jedoch die Fragen aufgeworfen, welche insbesondere die Anwendbarkeit des Urteils auf andere Medien, wie etwa Spiele, betreffen.