Die Steuerzahler in Bayern erhalten als erste seit Mitte November die Zinsfestsetzungsbescheide, in denen die Steuerzinsen nun verfassungskonform festgesetzt wurden. Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht im Juli 2021 den Zinssatz von 0,5 Prozent monatlich und damit sechs Prozent jährlich für die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen als verfassungswidrig erklärt hat. Da der neue Zinssatz erst festgelegt werden musste und die technische Umsetzung bei d
Zinsen gibt es für Sparer seit der Finanzkrise kaum mehr. Beim Finanzamt war das bisher anders. Hier wurden noch üppige sechs Prozent p.a. gezahlt und einkassiert. Damit ist Schluss. Dieser überhöhte Zinssatz lässt sich nicht mehr rechtfertigen, so das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Infolgedessen müssen alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide ab dem Jahr 2019 von den Finanzämtern nachkorrigiert werden. Allerdings steht der neu