Erweiterte Regelungen zur Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung
Mit Wirkung vom 01.Januar 2011 regelt der Gesetzgeber einige Aspekte der Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung neu, um ihrem Missbrauch entgegenzuwirken. Über die Regelungsänderungen informiert der Mannheimer Steuerberater Jürgen-Dieter Körnig.