Vorsicht vor dem eigenen Steuerberater

Bei der Offenbarung einer Steuerhinterziehung an den Steuerberater ist Vorsicht geboten. Dieser ist oft zur Berichtigung der Steuererklärungen verpflichtet, auch gegen den Willen des Mandanten.
Bei der Offenbarung einer Steuerhinterziehung an den Steuerberater ist Vorsicht geboten. Dieser ist oft zur Berichtigung der Steuererklärungen verpflichtet, auch gegen den Willen des Mandanten.
Steuerstrafverteidiger warnt: Banken in Luxemburg oder der Schweiz stellen ihren Kunden oft unzureichende Unterlagen zur Verfügung. Dies kann die Straffreiheit gefährden.