Zu den Voraussetzungen der Hinzuschätzung im Rahmen einer Außenprüfung

Zu den Voraussetzungen der Hinzuschätzung im Rahmen einer Außenprüfung

FG Köln Urteil v. 15.7.14 (6 V 1134/14)
Auf den Antrag eines Steuerpflichtigen hin äußerte sich das Finanzgericht Köln zu den Voraussetzungen einer Hinzuschätzung nach einer Außenprüfung. Der Antragsteller wollte mit dem Antrag gegen eine Hinzuschätzung nach einer Außenprüfung und die festgesetzte Höhe des Aufgabengewinns vorgehen.
Sofern Besteuerungsgrundlagen nicht ermittelt werden können, ist es grundsätzlich möglich, d

Ergänzung zur Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Steuerrecht und Strafrecht vom 11.08.2015 zum vorläufigen Diskussionsentw

Ergänzung zur Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Steuerrecht und Strafrecht vom 11.08.2015 zum vorläufigen Diskussionsentw

Das Bundesministerium der Finanzen stellt den Entwurf eines Anwendungserlasses zu § 153 der Abgabenordnung (AO) zur Diskussion. Die Norm des § 153 AO betrifft insbesondere die Fälle, in denen ein Steuerpflichtiger nachträglich erkennt, dass er eine unrichtige oder unvollständige Steuererklärung abgegeben hat und es dadurch zu einer Steuerverkürzung kommen kann oder bereits gekommen ist. Die Nähe der Norm zum Steuerstrafrecht ergibt sich bereits daraus, das

Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Verkauf von Kassenmanipulationssoftware

Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 07.01.2015 – 5 V 2068/14
Die Kassenführung in bargeldintensiven Unternehmen ist häufig Anknüpfungspunkt für Manipulationen zur Ermöglichung der Steuerhinterziehung. Hierbei spielen die Verwendung bzw. der Verkauf von Kassenmanipulationssoftware eine immer größere Rolle. Der Verkäufer der Kassenmanipulationssoftware begibt sich hier in die Gefahr einer Strafbarkeit wegen Teilnahme an einer Steuerhinterziehun

Strafzumessung bei Hinterziehung von Umsatzsteuer – BGH, Beschl. v. 21.08.2014 – 1 StR 209/14

Das Landgericht hatte den Angeklagten u. a. wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte erfolgreich, dass das Landgericht bei der Strafzumessung hinsichtlich der Hinterziehung von Umsatzsteuer bei der Berechnung des Steuerschadens in Gutschriften ausgewiesene Beträge doppelt berücksichtigt hat.

Der Angeklagte hatte als Branntweinhändler Scheingutschriften erstellt und die darin enthalt

„Bierkartell“ muss Geldbuße in Millionenhöhe zahlen

Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße in Höhe von 106,5 Millionen Euro gegenüber Bitburger, Krombacher, Veltins, Warsteiner und die Privat-Brauerei Ernst Barre wegen Bierpreisabsprachen verhängt. Gegen zwei weitere Großbrauereien und vier regionale Brauereien aus Nordrhein-Westfalen laufen die Ermittlungen noch.

Aus den Ermittlungen ergab sich, dass die Preiserhöhungen in den Jahren 2006 bis 2008 in Höhe von fünf bis sieben Euro pro Hektoliter (100 Lit

Vorläufiger Rechtsschutz im steuerlichen Arrestverfahren, BFH Beschl. v. 06.02.2013 – XI B 125/12

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Antrag auf Aufhebung der Vollziehung eines angeordneten dinglichen Arrests gem. § 324 AO auch ohne Sicherheitsleistung zulässig sei, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit ein günstiger Prozessausgang für den Steuerpflichtigen zu erwarten ist. Zudem stellt der Vorwurf einer Steuerhinterziehung keinen hinreichenden Arrestgrund dar.

Bei Verdacht der Finanzverwaltung auf Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzungen ist abzus

Eignung des Zeitreihenvergleichs als Schätzungsmethode noch ungeklärt

Eignung des Zeitreihenvergleichs als Schätzungsmethode noch ungeklärt

Zum Beschuss des Bundesfinanzhof (BFH) vom 14.05.2013 (Aktenzeichen: X B 183/12)

Die Rechtsfrage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzung oder Einschränkungen der sogenannte „Zeitreihenvergleich“ eine geeignete Methode zur Schätzung der Besteuerungsgrundlage darstellt, bedarf der höchstrichterlichen Klärung. Dies hat der BFH am 14.05.2013 beschlossen.

In der Rechtsprechung ist der Zeitreihenvergleich bisher nur als Schätzungsmethode in Fällen angewandt