Selbstanzeige: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt

Dass Steuerordnungswidrigkeiten und -straftaten kein Kavaliersdelikt sind und bisweilen drakonisch verfolgt und sanktioniert werden, ist keine Neuigkeit mehr. Der Druck auf Steuersünder steigt, die Möglichkeiten, Vermögen ohne Beteiligung des deutschen Fiskus zu verwalten und zu mehren, wurden und werden stark eingeschränkt. Gerade die früher gängigen Lösungen, mit Barvermögen „mal eben“ über die Grenze nach Luxemburg, […]

Zur Schadensersatzpflicht des Steuerberaters bei einer Selbstanzeige nach § 371 AO

Zur Schadensersatzpflicht des Steuerberaters bei einer Selbstanzeige nach § 371 AO

OLG Nürnberg, Urteil vom 24.2.2017 — 5 U 1687/16 Der Beruf des Steuerberaters ist voller Tücken. Die Ãœbernahme von Mandaten, die Rechtsverstöße betreffen führt dazu, dass unter Umstände eine persönliche Haftung eintreten kann. So kann eine unwirksame Selbstanzeige eines Mandanten, die der Steuerberater vornimmt, zur Schadensersatzpflicht führen. Die Selbstanzeige gem. § 371 AO wird teilweise […]

Zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige bei Tatentdeckung durch andere Staaten

Zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige bei Tatentdeckung durch andere Staaten

Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.05.2017 – 1 StR 265/16 Die Selbstanzeige ist im Bereich der Steuerhinterziehung ein probates Mittel geworden, um sich der Strafverfolgung durch die staatlichen Behörden zu entziehen. Sie hat jedoch nur strafbefreiende Wirkung, wenn sie vor dem Zeitpunkt erfolgt, in dem die Steuerhinterziehung entdeckt wird und der Täter hiervon Kenntnis hat oder bei […]

Zur Neuregelung des „Schmuggelprivilegs“ in § 32 des Zollverwaltungsgesetzes zum 16.03.2017

Zur Neuregelung des „Schmuggelprivilegs“ in § 32 des Zollverwaltungsgesetzes zum 16.03.2017

Die Neufassung des § 32 ZollVG weitet den Anwendungsbereich des sog. Schmuggelprivilegs erheblich aus. Nach der bis 15.03.2017 geltenden Fassung waren ausschließlich Steuerstraftaten im grenzüberschreitenden Reiseverkehr unter bestimmten Voraussetzungen als solche nicht zu verfolgen, wenn der verkürzte Betrag 130 Euro nicht überstieg. Nach der Neufassung sind sämtliche Steuerstraftaten, die sich auf Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und […]

Zum Zeitpunkt des Beginns der Verzinsung bei Steuerhinterziehung

Zum Zeitpunkt des Beginns der Verzinsung bei Steuerhinterziehung

Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.11.2016, Aktenzeichen: 3 K 1628/15 Erb Bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist in der Regel nicht nur der verkürzte Steuerbetrag nachzuzahlen, sondern zusätzlich die Zinsen, die angefallen wären. Dies kann bei entsprechender Höhe des hinterzogenen Geldbetrages zu nochmals deutlich erhöhten Zahlungen zugunsten des Fiskus führen. Entscheidend für die konkrete Höhe der […]

Drohende Berufsverbote sind bei der Strafzumessung zu berücksichtigen

Drohende Berufsverbote sind bei der Strafzumessung zu berücksichtigen

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 27.07.2016 – 1 StR 256/16
Eine straf- oder steuerstrafrechtliche Verurteilung zum Beispiel wegen Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO kann gravierende Folgen für den Beruf des Verurteilten haben. So bestehen neben gesellschaftlichen Vorbehalten teilweise auch tatsächliche juristische Schranken. So im Falle von § 89 Absatz 1, § 90 Absatz 1 Nr. 5 Steuerberatungsgesetz. Danach wird gegen einen Steuerberater oder Steuerbevollmä

Zu den Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs – Das Umsatzsteuerkarussell

Zu den Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs – Das Umsatzsteuerkarussell

BGH, Urteil v. 2.9.15, 1 StR 239/15
Das Umsatzsteuerkarussell trat als Schleuser von Waren aus dem EU-Ausland an inländische sogenannte missing trader auf. Letztere führten die Umsatzsteuer für diese Waren nicht ab, was es ihnen ermöglichte besagte Waren zu günstigeren als den marktüblichen Preisen zu verkaufen. Diese Vorgehensweise blieb lange unbemerkt, da die Waren in der Bundesrepublik mithilfe sogenannter buffer weiterverschoben wurden. Anschließend fand

Schwarzgeldzahlungen und Nichtigkeit

Schwarzgeldzahlungen und Nichtigkeit

Aus § 133 BGB ergibt sich unter Anderem der Grundsatz falsa demonstratio non nocet, Latein für: Eine falsche Bezeichnung schadet nicht. Damit ist gemeint, dass, auch wenn die Parteien eines Vertrages für den Vertragsgegenstand eine objektiv falsche Bezeichnung verwenden, der Vertrag mit dem tatsächlich gewollten Inhalt zustande kommt.