BGH stärkt erneut die Rechte von Schrottimmobilien-Erwerbern
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dessen am Dienstag veröffentlichen Entscheidung (Az.: XI ZR 220/08) erneut die Rechte von Erwerbern so genannter Schrottimmobilen gestärkt. Die BGH Richter sahen es als erwiesen an, dass die vorliegend in die Finanzierung der Steuersparimmobilien involvierte Badenia Bausparkasse die betroffenen Käufer nicht in hinreichendem Maße über die Höhe der angefallenen Vermittlungsprovisionen aufgeklärt habe.