Die Komplexität des Umsatzsteuerrechts für Handwerksbetriebe bei Bezug zum Ausland – anschaulich vorgetragen von Timo Alexander Böhme, Steuerberater bei ALWISTRA, bei einer Vortragsveranstaltung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Gem. § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG gehören Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnungen eines anderen vereinnahmt und verausgabt als sogenannte durchlaufende Posten nicht zum umsatzsteuerpflichtigen Unternehmerentgelt.
Im Newsletter 12/2012 hatten wir bereits über das vor dem Bundesfinanzhof unter Aktenzeichen VI R 51/11 anhängige Musterfahren zur Dienstwagenbesteuerung berichtet. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist bekanntlich die private Nutzung eines Firmenwagens, der zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zu versteuern. Diskutiert wird seit langem darüber, ob die &uu
München – 15. April 2013 – Welche Fragen sind während eines Vorstellungsgespräches zulässig? Wann ist eine Abmahnung entbehrlich? Worauf ist bei der Erstellung eines Zeugnisses zu achten? Für Personalabteilungen ist es besonders wichtig, schnell auf alltägliche Anforderungen reagieren zu können.
Die Online-Datenbank beck-personal-portal ermöglicht genau dies und eröffnet jetzt den Zugang zum kompletten, aktuellen Know-how für die Personalpraxis.
Die Rechtsanwälte Christian Closhen und Dr. Marcus Soiné haben sich mit ihrer langjährigen Kollegin Susanne Ickenroth zusammen geschlossen und die Partnerschaft Closhen Soiné & Partner gegründet und am Kanzleisitz in Bad Kreuznach neue Räumlichkeiten bei der Steuerberater und Wirtschaftsprüfungskanzlei brt – bauer reiniger traut bezogen.
Eric Mozanowski führte in Berlin / Leipzig sowie Stuttgart im Rahmen von Seminarveranstaltungen die Vertragsreihe zum Thema Denkmalschutz in Deutschland fort. Aus dem Kreis der Teilnehmer kam der Wunsch wichtige Wissensmodule auch im Internet zu veröffentlichen. Dies ist Teil 26, welcher sich der Ermittlung des Verkehrswertes und der Herabsetzung der Vorauszahlungen betrug.
Ablehnung der Herabsetzung der Vorauszahlungen – Freibetrages
Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) wurde im Jahr 2009 umfassend reformiert. Neben der Änderung der Steuerklassen und Steuersätze wurde die Bewertung des Nachlasses als Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer umfassend überarbeitet.