Kündigung wegen Steuerhinterziehung des Arbeitnehmers wirksam
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen
Nach den Selbstanzeigen Prominenter wird eine neue Welle von Ermittlungsverfahren erwartet. Steuerberater bemängeln, dass viele Finanzämter zu schnell die Steuerfahndung ausrücken lassen.
Dass es für Steuersünder die Möglichkeit gibt, durch eine Selbstanzeige der Strafe zu entgehen, hat sich herumgesprochen. Doch zahlreiche populäre Irrtümer gefährden den Erfolg.
Unzureichende Beweise: Straffrei trotz schweizer Steuer-CD. Die Beweislage ist meist dürftig – die meisten Ermittlungen verlaufen im Sand.
Die Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft München gegen Uli Hoeneß hat gezeigt: Selbstanzeigen sind nur hilfreich, wenn sie professionell erstellt werden.
Die Neuregelungen des OECD-Musterabkommens erweitern die Möglichkeit des Fiskus, unversteuerte Kapitalerträge bei ausländischen Banken aufzuspüren. Die Gefahr für Steuersünder ist größer als je zuvor.
Bei der Offenbarung einer Steuerhinterziehung an den Steuerberater ist Vorsicht geboten. Dieser ist oft zur Berichtigung der Steuererklärungen verpflichtet, auch gegen den Willen des Mandanten.
Erkenntnisse aus Telefonüberwachung (TÜ) dürfen im Besteuerungsverfahren nur dann verwendet werden, wenn auch nach den Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) Auskunft an die Finanzbehörden erteilt werden darf. Dies folgt aus § 393 Abs. 3 S. 2, Alt. 2 der Abgabenordnung (AO). Derartige Auskünfte sind zwar gemäß § 474 Abs. 2 Nr. 1 und 2 StPO i.V.m. § 116 AO grundsätzlich zulässig, dies unterliegt aber den besonderen Voraussetzungen
Die aktuell noch geltende Insolvenzordnung eröffnet jedermann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen den Weg in die Privatinsolvenz. Nach einer sog. Wohlverhaltensphase von sechs Jahren ist die Privatinsolvenz beendet und der Schuldner grundsätzlich von seinen finanziellen Belastungen befreit (sog. Restschuldbefreiung). Dies gilt ab dem 1. Juli 2014 nicht mehr in Fällen der Steuerhinterziehung.
Den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gehen jährlich durch Steuerhinterziehung Steuereinnahmen über eine Billionen Euro verloren.