Das Bundesministerium der Finanzen stellt den Entwurf eines Anwendungserlasses zu § 153 der Abgabenordnung (AO) zur Diskussion. Die Norm des § 153 AO betrifft insbesondere die Fälle, in denen ein Steuerpflichtiger nachträglich erkennt, dass er eine unrichtige oder unvollständige Steuererklärung abgegeben hat und es dadurch zu einer Steuerverkürzung kommen kann oder bereits gekommen ist. Die Nähe der Norm zum Steuerstrafrecht ergibt sich bereits daraus, das
Mit FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) haben die USA die Vorlage für den Austausch von Kontoinformationen zwischen Steuerbehörden geliefert. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) setzte diesen Weg fort und veröffentlichte gemeinsam mit den G20-Staaten und der EU im Juli 2014 den finalen Standard zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Automatic Exchange of Information – AEOI). Dieses Abkommen strebt einen a
BFH, Urt. v. 21.05.2014 – V R 34/13
Der Bundesfinanzhof (Urt. v. 21.05.2014 – V R 34/13) hat sich wiederholt zur Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen geäußert.
Beschluss des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 07.01.2015 – 5 V 2068/14
Die Kassenführung in bargeldintensiven Unternehmen ist häufig Anknüpfungspunkt für Manipulationen zur Ermöglichung der Steuerhinterziehung. Hierbei spielen die Verwendung bzw. der Verkauf von Kassenmanipulationssoftware eine immer größere Rolle. Der Verkäufer der Kassenmanipulationssoftware begibt sich hier in die Gefahr einer Strafbarkeit wegen Teilnahme an einer Steuerhinterziehun
Immer öfter wird in den Medien von Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung berichtet. Einer der berühmtesten Fälle ist z.B. Uli Hoeneß oder Alice Schwarzer. Beide zeigten sich wissentlich selbst an, um die bevorstehende Strafe zu mildern. Doch auch Unternehmen, wie aktuell die Schweizer Großbank UBS, geraten ins Visier des deutschen Fiskus wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Was viele daher nicht wissen: Man kann sich auch unwissentlich selbst an
Wenn ein Beamter zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteil wird, endet automatisch sein Beamtenverhältnis. Auch ein Beamter im Ruhestand verliert seine Pensionsberechtigung, wenn er zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt wird. Insbesondere im Steuerstrafrecht gelten diese allgemeinen Grenzen jedoch nicht. Ein Beamter kann auch dann aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden, wenn sein außerdienstliches Verhalten gegen die sog. Wohlverhalt
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen zum Urteil des Arbeitsgerichts Kiel, Urteil vom 7. Januar 2014 – 2 Ca 1793 a/13.
Die Stimmen zum Thema Steuerhinterziehung überschlagen sich nicht erst seit dem Fall Hoeneß. Nahezu täglich liest man in der Presse, dass weitere Maßnahmen zur Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige anstehen und auch das Bankgeheimnis immer mehr aufweicht.
Nach langen Verhandlungen haben auch Österreich und Luxemburg dem Datenaustausch in Steuersachen zugestimmt. Damit ist sicher, dass zukünftig jede Steuerhinterziehung entdeckt werden wird.