Der Bundesfinanzhof hat sich in drei Urteilen vom 11. November 2010 (Aktenzeichen: VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10) mit der Frage beschäftigt, ob Tankkarten, Tankgutscheine und Geschenkgutscheine einkommensteuerlich als Barlohn oder als Sachbezug zu behandeln sind. Letzterer bleibt nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG bis zur Höhe von monatlich 44 Euro steuerfrei. Mit den neuen Urteilen hat der BFH seine bisherigen Grundsätze für die Unterscheidung zwischen Barlohn und Sachloh
Berlin – Für die meisten Steuerzahler ist sie eine Qual – und muss doch jedes Jahr pünktlich erledigt werden: die Steuererklärung. Grundsätzlich muss die Einkommenssteuer für 2010 am 31. Mai 2011 beim Finanzamt vorliegen. Jedenfalls dann, wenn man zur Abgabe verpflichtet ist und seine Erklärung selbst erstellt. Wer einen Steuerberater beauftragt oder einen Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt einreicht, kann seine Steuerklärung bis spätestens 3
Mit der Steuererklärung beschäftigt sich niemand gerne. Dennoch sollte die Erklärung stets pünktlich abgegeben werden, denn ein Versäumnis kann teuer werden. Darauf macht die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. aufmerksam. Wird die Abgabefrist versäumt und auch die Verlängerungsfrist nicht eingehalten, muss mit einem Verspätungszuschlag gerechnet werden. Das Finanzamt kann maximal 10 Prozent der festgesetzten Steuer – maximal jedoch 25.000 Euro – einfordern.