Sachbezugswert für 2013 um 6 Cent auf den steuer- und abgabefreiten Wert von 6,03 Euro angehoben

Arbeitgeber können ab dem 1. Januar 2013 den geltenden Sachbezugswert zur täglichen Essensverpflegung ihrer Mitarbeiter um weitere 6 Cent auf den neuen Maximalbetrag von 6,03 Euro anheben.