Werbung mit „Sternchentexten“: Verweis auf Internet-Seite unzulässig!
„Kleingedrucktes“ begegnet uns in der Werbung allenthalben, oft in Form von Sternchentexten und Fußnoten, welche ein plakativ herausgestelltes Sonderangebot näher erläutern. Demgemäß ist in der modernen Rechtsprechung anerkannt, dass derartige „Blickfangwerbung“, d. h. das Herausstellen einer Werbeaussage, welche durch einen Fußnotentext näher erläutert wird, grundsätzlich wettbewerbsrechtlich zulässig ist, da der Verbraucher heute an diese Ar