Menschenwürde auch bei Sozial- und Ordnungsamtsbestattungen

Menschenwürde auch bei Sozial- und Ordnungsamtsbestattungen

„Umsonst ist der Tod, und der kostet das Leben!“ – so bekannt diese alte Volksweisheit sein mag, so irrtümlich ist sie doch, denn bei jedem der über 900.000 jährlichen Sterbefälle in Deutschland entstehen Kosten für die Bestattung der Verstorbenen. Die steigende Lebenserwartung sowie eine zunehmende Altersarmut, verstärkt durch hohe Kosten für eine etwaige Pflegebedürftigkeit, führen […]

Hinterbliebene müssen im Trauerfall nichts überstürzen

Hinterbliebene müssen im Trauerfall nichts überstürzen

Nach einem Todesfall lassen gesetzliche Fristen Hinterbliebenen genug Zeit für den Abschied von Verstorbenen. Diese müssen in den meisten Bundesländern erst nach 36 Stunden in einen Kühlraum gebracht worden sein. Die erlaubte Frist bis zur Bestattung hingegen wird sehr unterschiedlich geregelt.