Gesetzliche Krisenfrüherkennungspflicht für GmbH-Geschäftsführer

Gesetzliche Krisenfrüherkennungspflicht für GmbH-Geschäftsführer

Durch § 1 des "Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetzes" (StaRUG) sind GmbH Geschäftsführer ab dem Jahr 2021 verpflichtet, existenzbedrohende Unter-nehmensrisiken durch ein Früherkennungssystem rechtzeitig zu erkennen und ent-sprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Bei Nichtbeachtung der Früherken-nungspflicht drohen bei einer späteren Unternehmenskrise zivilrechtliche Schadenser-satzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen, wenn durch d