Änderung der Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen in Berlin!

Ab dem 1. Oktober 2013 gilt die Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 13. August 2013 (GVBl. Seite 488) und die damit verbundene Sperrfrist von 10 Jahren für Eigenbedarfskündigungen in allen Berliner Bezirken. Dieser verlängerte Kündigungsschutz gilt bei der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigenbedarfswohnung. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin

Was bedeutet die Sperrfrist:

Nachdem eine an einen Mieter