Speisenabgabe zum ermäßigten Mehrwertsteuersatz oder nicht: Teurer Streit um Kuchen, Cappucino und Snacks

Berlin, 8. Juni 2011 – Wenn es um die Erhöhung der Steuereinnahmen geht, können die Betriebsprüfer der Finanzämter sehr erfinderisch sein. Böse Überraschungen – in Form bedrohlicher Steuernachzahlungen – können Bäckereien oder Metzgereien erleben, wenn Prüfer höhere Umsatzanteile für Verzehr in den Filialen annehmen, die mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 statt sieben Prozent zu versteuern sind. „Allerdings schießen die Betriebsp