Mit dem Freistellungsauftrag-2013 den ganzen Sparer-Pauschbetrag ausschöpfen.

Durch den Freistellungsauftrag-2013 fallen keine Abgeltungssteuern für Zinserträge an, sofern der Freistellungsbetrag nicht überschritten wird.
Durch den Freistellungsauftrag-2013 fallen keine Abgeltungssteuern für Zinserträge an, sofern der Freistellungsbetrag nicht überschritten wird.
Auch die private Altersrente bedarf einer regelmäßigen Kontrolle. Stimmt die Rückzahlungsprognose mit dem Ziel überein? Müssen Maßnahmen ergriffen werden?
Nur noch wenige Börsentage und dann fängt eine neues Steuerjahr an. Der Freistellungsauftrag wird auf ?Null? gestellt, der Sparer-Pauschbetrag steht wieder voll zur Verfügung.